Monika Nanni 

zertifizierte Mediatorin,

Business-Coach, Beraterin

Was ist der Unterschied zwischen Mediation und Schlichtung?

Bei den Begriffen Mediation und Schlichtung handelt es sich zwar in beiden Fällen um außergerichtliche Verfahren zur Konfliktlösung, allerdings dürfen sie nicht verwechselt werden.

 

Bei einer Schlichtung arbeitet der Schlichter aktiv an der Lösungsfindung mit, d.h.:

  • er lässt sich von allen Beteiligten Unterlagen zukommen, um diese zu bewerten,

              und

  • er unterbreitet am Ende der Auseinandersetzung einen Vorschlag, wie der Konflikt am besten zu lösen ist.

 

==> Der sogenannte Schlichterspruch wird rechtskräftig, sobald er von allen Parteien ausdrücklich angenommen wird. Damit ist er bindend und kann bei Bedarf in einem Gerichtsverfahren als Beweisgegenstand vorgelegt werden.

 

 

Beim Mediationsverfahren verhält sich der Mediator/die Mediatorin neutral.

  • Mediatoren unterliegen der Verschwiegenheit
  • Mediatoren bewerten die Positionen der Konfliktparteien nicht.

 

 

Vielmehr besteht ihre Aufgabe darin, für einen strukturierten Ablauf der Mediation zu sorgen und dass die streitenden Parteien sich wieder annähern und eigenständig eine Konfliktlösung erarbeiten.

 

 

 

 

 

Die folgende Tabelle verdeutlicht noch einmal die wichtigsten Unterschiede zwischen Mediation und Schlichtung

 

 

Mediation

  • Mediator:In bewertet die Position der Konfliktparteien nicht, sondern vermittelt zwischen diesen.
  • Mediator:In selbst unterbreitet keine Lösungsvorschläge.
  • Mediator:In unterstütz die Konfliktparteien dabei, eigenständige Lösungen nach ihrer beiden Interessen zu finden.

 

  • Mediator:In hat keine Entscheidungsbefugnis
  • Die Konfliktparteien entscheiden gemeinsam über den Rahmen der Mediation (Fristen, Termine, Entscheidungen, etc.:)

Schlichtung

  • Der Schlichter arbeitet aktiv an der Lösungsfindung und unterbreitet Vorschläge dazu.
  • Der Schlichter lässt sich hierfür Unterlagen von den Konfliktparteien zusenden und bewertet diese.

 

 

 

  • Der Schlichter spricht einen "Schlichterspruch", auf den die Konfliktparteien keinen direkten Einfluss haben. Sie können diesen annehmen oder ablehnen und ggf. prozessieren.